Verleihregeln für Leihwerkzeuge.

 

Miete.

Mindestmietzeit ist eine Tagesmiete – 24 Stunden. Sonn- und Feiertage sind mietfrei. Die Mietdauer ergibt sich aus dem Mietvertrag. Bei verspäteter Rückgabe wird eine halbe Tagesmiete berechnet.

Überlassung an Dritte ist nicht gestattet. Die Werkzeuge dürfen nur wie vom Hersteller für vorgesehene Arbeiten benutzt werden. Die vorgeschriebenen Leistungsgrenzen sind einzuhalten.

Zustand der Mietwerkzeuge.

Die Werkzeuge werden betriebsfähig und gereinigt dem Mieter übergeben. Abweichungen werden schriftlich notiert. Dem Mieter wird bei Übergabe das Werkzeug erklärt und vorgeführt. 

Mietpreise.

Die Mietpreise berechnen sich als Tagesmiete incl. gesetzliche Mehrwertsteuer.

Kaution ist bei Mietbeginn/Abholung bar zu entrichten. Die Kaution wird mit dem Mietpreis bei Rückgabe verrechnet.

 

Mietverlängerung.

Sollte das Werkzeug länger als vorgesehen benötigt werden, ist grundsätzlich die Zustimmung des Vermieters erforderlich. Verlängerungswünsche werden nur persönlich angenommen.

Reinigung / Betriebsflüssigkeiten.

Die Werkzeuge sind gereinigt und voll funktionsfähig zurückzugeben. Bei unterlassener Reinigung wird dies auf Kosten des Mieters übernommen – Stundensatz Euro 38 zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.

Betriebsflüssigkeiten werden vom Vermieter ersetzt und dem Mieter in Rechnung gestellt in Höhe der tatsächlich anfallenden Kosten.

Haftung.

Der Mieter hält die Sicherheitsbestimmungen und Verhütungsvorschriften ein. Der Vermieter haftet nicht für Sach- oder Personenschäden des Mieters oder Dritte, die in Zusammenhang mit der Bedienung des Werkzeuges entstehen. Auch besteht keine Haftung für Verdienstausfall, Unbrauchbarkeit des Werkzeuges. Minderungen der Miete sind ausgeschlossen, wenn durch eigenes Verschulden oder Dritter der Gebrauch der Werkzeuge untersagt wird. 

 

Mangel.

Zeigt sich beim Betrieb ein Mangel, ist der Vermieter sofort zu unterrichten und der Einsatz umgehend einzustellen. Ein Ersatzanspruch besteht grundsätzlich nicht. Die Haftung besteht auch hinsichtlich unsachgemäßen Gebrauch oder Lagerung. Aufgetretene Schäden am Werkzeug, die der Mieter zu vertreten hat, werden auf Kosten des Mieters von einem Fachbetrieb instandgesetzt.

Verlust.

Einbruchdiebstahl, Diebstahl oder sonstiges Abhandenkommen während der Mietzeit sowie Schäden durch Transport etc. gehen zu Lasten des Mieters (Wiederbeschaffungswert). Die Werkzeuge bleiben grundsätzlich Eigentum des Vermieters.

Veränderung.

Technische Änderungen oder optische Änderungen sind untersagt. 

 

Neukunden.

Als Neukunde bitte einmalig gültigen Ausweis mit Wohnanschrift vorlegen. 

 
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